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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen“ (AGB) regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden und Infyze Gutmans (im Folgenden "Infyze") bei der Benutzung der Dienstleistungen. Die AGB bilden einen integrierten Bestandteil sämtlicher Verträge. Weiter akzeptiert der Kunde mit seiner Zustimmung, welche mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen kann oder mit der Nutzung einer durch die Infyze erbrachten Dienstleistungen diese AGB als integrierten Bestandteil.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Services, die von der Infyze erbracht werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie von Infyze ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

3.1. Allgemein

Infyze erbringt Software Dienstleistungen für Geschäftskunden mit Sitz in der Schweiz. Zu den Leistungen von Infyze gehören unter anderem:

  • - Entwicklung von Webanwendungen (Web Development)
  • - Entwicklung von Kompletter Weblösung (Fullstack Development)
  • - Integrationen (Integrations)
  • - Benutzerdefinierte Skripte (Custom Scripts)
  • - Website-Wartung und -Support (Website Maintenance and Support)

3.2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Infyze schriftlich annimmt.

3.3. Dienstleistungen

Die detaillierten Beschreibungen und der genaue Umfang der von Infyze angebotenen Dienstleistungen sind auf der offiziellen Webseite des Unternehmens einsehbar.

Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten Angebote widerzuspiegeln.

Darüber hinaus behält sich Infyze das Recht vor, nach angemessener Vorankündigung die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung einzustellen. In solchen Fällen entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten oder Entschädigungsansprüche.

3.4. Haftung

Infyze haftet ausschließlich für Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht wurden. Im gesetzlich zulässigen Rahmen wird jegliche Haftung von Infyze für folgende Schadensarten ausgeschlossen:

  • - Mittelbare, indirekte oder Folgeschäden
  • - Mangelfolgeschäden
  • - Entgangener Gewinn
  • - Nicht realisierte Einsparungen
  • - Verdienstausfall
  • - Datenverlust

Schadensersatzansprüche gegenüber Infyze können nicht geltend gemacht werden für Schäden, die durch höhere Gewalt, technische Störungen oder Sicherheitsmängel verursacht wurden.

Infyze übernimmt insbesondere keine Haftung für Schädigungen, die durch schädliche Angriffe auf die ICT-Infrastruktur der Kunden entstehen. Die Sicherheit der kundeneigenen IT-Systeme liegt in der Verantwortung des Kunden.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten, soweit sie nach geltendem Recht zulässig sind und sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

4.1. Bezahlung

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die in Anspruch genommenen Leistungen pünktlich zu begleichen. Die Zahlung des Rechnungsbetrags sollte spätestens bis zum auf der Rechnung vermerkten Fälligkeitsdatum erfolgen.

4.2. Zahlungsverzug

Sollte der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben haben, gerät er automatisch in Zahlungsverzug. In diesem Fall behält sich Infyze folgende Maßnahmen vor, soweit diese gesetzlich zulässig sind:

  • - Vorübergehende Unterbrechung aller Dienstleistungen
  • - Ergreifen weiterer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
  • - Frist- und entschädigungslose Auflösung des Vertrages

Im Falle eines Zahlungsverzugs trägt der Kunde sämtliche daraus entstehenden Kosten. Dies beinhaltet insbesondere:

  • - Einen Verzugszins von 5% auf den ausstehenden Betrag
  • - Eine Mahngebühr von CHF 50.– pro versendeter Mahnung

Auf den Vertrieb von Software oder Cloud-Diensten, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers oder Cloud-Anbieters. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bedingungen zu akzeptieren und einzuhalten.

6.1. Garantiedauer

Infyze gewährt für ihre Softwareleistungen eine Garantie von 30 Tagen ab dem Datum der Softwareübergabe an den Kunden.

6.2. Umfang der Garantieleistung

Während dieser Garantiezeit verpflichtet sich Infyze zur:

  • - Kostenlosen Behebung von geringfügigen Fehlern, die im Rahmen der vereinbarten Spezifikationen auftreten.
  • - Unterstützung bei der Einrichtung und initialen Nutzung der Software.

6.3. Definition geringfügiger Fehler

Als geringfügige Fehler gelten solche, die die grundlegende Funktionalität der Software nicht wesentlich beeinträchtigen und mit angemessenem Aufwand behoben werden können. Die Beurteilung, ob ein Fehler als geringfügig einzustufen ist, liegt im alleinigen Ermessen von Infyze. Infyze wird diese Beurteilung nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung branchenüblicher Standards vornehmen.

6.4. Garantieausschlüsse

Ausgeschlossen von dieser Garantie sind:

  • - Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung oder Modifikation der Software durch den Kunden entstehen.
  • - Probleme, die auf die IT-Umgebung des Kunden zurückzuführen sind.
  • Größere Änderungen oder Erweiterungen der Funktionalität, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.

6.5. Meldepflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Fehler unverzüglich und in nachvollziehbarer Form an Infyze zu melden.

6.6. Support nach Garantieablauf

Nach Ablauf der Garantiezeit können weitere Supportleistungen im Rahmen eines separaten Wartungsvertrags oder zu den üblichen Stundensätzen von Infyze erbracht werden.

6.7. Haftungsbeschränkung

Diese Garantie stellt die einzige Gewährleistung dar, die Infyze für ihre Softwareleistungen übernimmt. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7.1. Verbindlichkeit des Vertrags

Mit der beidseitigen Unterzeichnung des Vertrags zur Erbringung einer Dienstleistung wird dieser für beide Parteien verbindlich.

7.2. Rücktrittsbedingungen und -kosten

Ein einseitiger Rücktritt des Kunden vom Vertrag nach dessen Unterzeichnung ist nur in Ausnahmefällen und unter folgenden Bedingungen möglich:

  • - Bei Rücktritt bis 30 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Dienstleistung: 20% der vereinbarten Gesamtsumme.
  • - Bei Rücktritt 29 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Beginn: 50% der vereinbarten Gesamtsumme.
  • - Bei Rücktritt 14 Tage oder weniger vor dem vereinbarten Beginn oder nach Beginn der Dienstleistung: 80% der vereinbarten Gesamtsumme.

7.3. Konventionalstrafe

Die unter 7.2 genannten Beträge gelten als Konventionalstrafe im Sinne von Art. 160 OR und dienen der Entschädigung von Infyze für entstandene Aufwendungen und entgangenen Gewinn.

7.4. Recht auf Schadensnachweis

Infyze behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, insbesondere wenn bereits Leistungen erbracht oder Ressourcen bereitgestellt wurden.

7.5. Nachweis geringeren Schadens

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Infyze kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.6 Supportleistungen nach Garantiezeit.

Nach Ablauf der Garantiezeit können weitere Supportleistungen im Rahmen eines separaten Wartungsvertrags oder zu den üblichen Stundensätzen von Infyze erbracht werden.

7.7. Unberührte Rechte von Infyze

Die Geltendmachung der Konventionalstrafe lässt das Recht von Infyze auf Erfüllung oder auf Rücktritt vom Vertrag unberührt.

8.1. Recht zur AGB-Anpassung

Infyze behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen können aufgrund von gesetzlichen Anpassungen, technologischen Entwicklungen oder veränderten Geschäftspraktiken erforderlich werden.

8.2. Informationspflicht

Über Änderungen der AGB wird Infyze die Kunden in geeigneter Weise vorgängig informieren. Dies kann durch E-Mail, Mitteilung auf der Rechnung oder durch Veröffentlichung auf der Webseite von Infyze erfolgen.

8.3. Sonderkündigungsrecht

Sollten die Änderungen für den Kunden nachteilig sein, räumt Infyze dem Kunden das Recht ein, den bestehenden Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung vorzeitig zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bei Infyze vor dem Datum des Inkrafttretens der neuen AGB eingehen.

8.4. Stillschweigende Zustimmung

Macht der Kunde von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als vom Kunden akzeptiert. Die geänderten AGB werden dann integraler Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses.

8.5. Einschränkung des Kündigungsrechts

Unwesentliche oder für den Kunden vorteilhafte Änderungen berechtigen nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung.

8.6. Informationspflicht des Kunden

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich regelmäßig über den aktuellen Stand der AGB auf der Webseite von Infyze zu informieren.

Infyze Gutmans

Tangentenweg 50

4058 Basel

Stand 01.06.2024
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